| Veranstaltung: | Landesparteirat 21.05.2016 in Dresden |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 13.05.2016, 10:51 |
A1: Nationalpark Sächsische Schweiz - schützen und bewahren
Antragstext
Der Nationalpark Sächsische Schweiz wurde 1990 gegründet und umfasst eine Fläche
von 93,5 km2. Damit gehört er zu den kleineren Nationalparks in Deutschland und
ist zudem der einzige Nationalpark in Sachsen sowie der einzige Felsen-
Nationalpark in Deutschland. Als ausgedehntes Schutzgebiet unterliegt er zum
großen Teil der natürlichen Entwicklung und wird durch spezielle Maßnahmen vor
nicht gewollten menschlichen Eingriffen und vor Umweltverschmutzungen geschützt.
Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist durch seine Flora und Fauna ökologisch
besonders wertvoll und hat einen herausragenden landschaftlichen Reiz. Daher
wird er sehr stark durch den Tourismus und als Erholungsgebiet genutzt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen wollen diese Schönheit und diesen Reichtum der
Natur auch für kommende Generationen bewahren und erlebbar machen. Daher setzen
wir uns für einen naturschonenden sowie umweltverträglichen Tourismus ein.
Derzeit kommen jährlich 2 - 3 Millionen Besucher als Tagestouristen und
Übernachtungsgäste in den Nationalpark. Die Tendenz ist weiter steigend. Dieser
starke Nutzungsdruck führt bereits jetzt dazu, dass die gewünschte natürliche
Entwicklung gefährdet ist.
Hinzu kommen Probleme im Rahmen der Waldbewirtschaftung. Im Nationalpark soll
eine möglichst natürliche Entwicklung stattfinden. Daher sind in bestimmten
Bereichen keine Eingriffe erlaubt, in anderen sollen sie möglichst schonend
stattfinden. Denn Eingriffe sind zum Teil notwendig, um die Biodiversität zu
erhalten und invasive Arten zurückzudrängen. Der Rahmenplan Sächsische Schweiz
schafft dabei eine Entwicklungsrundlage mit empfehlenden Charakter.
Wir fordern, dass die Schutzgebietsverwaltung aufgestockt und die Ausweisung
weiterer Schutzgebiete vorangetrieben wird. Zudem wollen wir einen Dialog über
eine Erweiterung des Nationalparks führen. Besonderes Augenmerk legen wir dabei
auf eine naturnahe Entwicklung des Nationalparks.
Der NP Sächsische Schweiz, das BROHTL und das NSG Königsbrücker Heide sind dem
Staatsbetrieb Sachsenforst zugeordnet. Voraussetzung für die Umsetzung der
Forderungen ist eine ausreichende Anzahl an Rangern und anderen Mitarbeitern um
eine ausreichende Kontrolldichte sicherstellen zu können. Bei derzeit 72
Mitarbeitern im Bereich Naturschutz sachsenweit ist diese nicht gewährleistet.
1. Nationalparkordnung – so viel Natur wie möglich:
Für die Artenvielfalt im Nationalpark und die Ausstrahlung auf andere
Lebensräume sowie die Vernetzung mit anderen Biotopen ist es wichtig, dass der
Nationalpark nicht an den Gebietsgrenzen abrupt endet. Daher setzen wir uns
dafür ein, dass auch an den Grenzen des Nationalparks keine industrielle
Landwirtschaft in Betracht kommt.
Forderung 1: Wir wollen sicherstellen, dass auf den Freiflächen innerhalb des
Nationalparkes und auch in den Randbereichen des Nationalparks auf Flächen, die
an den Nationalpark angrenzen, künftig nur noch eine umweltschonende Nutzung im
Sinne des Biolandbaus erlaubt ist.
Für diesen Strukturwandel soll die Staatsregierung, insbesondere das Umwelt- und
Landwirtschaftsministerium ausreichende Fördergelder zur Verfügung stellen.
Wir wollen zudem, dass im gesamten Umkreis nur zertifizierte ökologische
Forstwirtschaft betrieben werden. Hierfür müssen auch private Waldbesitzer
entsprechend gefördert werden.
Forderung 2: Die Jagd im Nationalpark wollen wir einschränken und ausreichend
große Bereiche schaffen in denen sich Tierarten ungestört ansiedeln und
ausbreiten können. Dazu sind zeitliche Sperrungen nötig, die von Rangern
abgesichert werden müssen.
Nur dort wo die Biodiversität ernstlich gefährdet ist, wollen wir Eingriffe
zulassen.
Auch in der Umgebung des Nationalparks soll nur dort gejagt werden dürfen wo
nachweisbare wirtschaftliche Wildschäden zu verzeichnen sind.
Forderung 3: Wir wollen den Nationalpark erweitern und prüfen, ob eine
Verbindung des rechtselbischen und linkselbischen Teiles in Betracht kommt, was
das Gebiet zwischen Schöna und Königsstein nach Süden bis zur tschechischen
Grenze umfasst. Voraussetzung dafür ist der Dialog mit der Bevölkerung und mit
lokalen Akteuren.
Wir wollen die Einrichtung von Pufferzonen prüfen um Verbindungskorridore für
den Biotopverbund zu schaffen. Dies ist auch im Rahmen des
Landschaftsschutzgebietes mit gutem Schutzstatus ohne viele Ausnahmeregelungen
möglich.Dazu wollen wir auch die Zusammenarbeit mit dem böhmischen Teil des
Nationalparks (Böhmische Schweiz) weiter verbessern und intensivieren sowie
prüfen ob eine gemeinsame Verwaltung beider Teile sinnvoll ist.
2. Tourismus – naturnah und umweltverträglich:
Ausweislich der Rahmenkonzeption gibt es bereits jetzt Nutzungskonflikte
aufgrund der Vielzahl von Touristen. Wir GRÜNE setzen auf einen stärkeren
Interessenausgleich zwischen Tourismuswirtschaft, Naturschutz und
Einwohner*Innen. Wir wollen, dass der Naturschutz und die Belange der
Einwohner*Innen Vorrang vor touristischen Interessen haben.
Forderung 1: Wir setzen dazu auf eine intelligente Wegegestaltung im
Nationalpark, die die vorhandene Doppelnutzung einschränkt.
In besonders schutzwürdigen Bereichen wollen wir einen Rückbau des vorhandenen
Wegenetzes prüfen um der bedrohten Flora und Fauna ausreichende Schutzräume zu
geben.
Forderung 2: Innerhalb des Nationalparkgebietes wollen wir in besonders
schutzwürdigen Bereichen die Geschwindigkeit im Straßenverkehr begrenzen und
insgesamt das Verkehrsaufkommen im Nationalpark reduzieren
Für die Erreichung des Nationalparks setzen wir auf eine Verstärkung des SPNV
und des ÖPNV.
Wir setzen uns dafür ein, dass private KFZ verstärkt am Rand des Nationalparks
durch ein ausreichendes Netz an Park-and-Ride-Plätzen abgestellt werden und
dadurch den Nationalpark entlasten.
Den geplanten Neubau der Südumfahrung Pirna, lehnen wir als Lösung der
vorhandenen Verkehrsprobleme ab. Das Ziel muss die Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs sein und nicht die Erhöhung durch Vorschläge, die den
induzierten Verkehr fördern.
Hier setzen wir vor allen Dingen auf die Einbeziehung aktiver Vereine und
Verbände, die sich für die Erhaltung der Landschaft und Artenvielfalt einsetzen.
Gemeinsam mit den Vereinen, Verbänden und Einwohner*Innen wollen wir Kompromisse
finden um den Nationalpark auch für künftige Generationen in seiner Vielfalt zu
erhalten.
Forderung 3: Wir wollen, dass umweltschonender Tourismus absoluten Vorrang hat.
Bereits jetzt ist in der Hauptsaison ein sehr starken Nutzungsdruck vorhanden,
der Entwicklung des Nationalparks gefährdet.
Wir setzen daher darauf, dass die Touristenzahl in der Hauptsaison nicht mehr
steigt, sondern in der Nebensaison attraktive Angebote geschaffen werden um die
Nutzung ausgeglichener zu gestalten.
Gemeinsam mit allen Nutzer*innen müssen Konzepte gegen Vandalismus, weg
geworfene Abfälle und das Füttern wilder Tiere entwickelt und umgesetzt werden.
Diese Probleme können nur gelöst werden, wenn die Mehrheit von Tourist*innen und
Anwohner*innen einbezogen wird und bei der Umsetzung mithilft.
Forderung 4: Wir wollen die Beschilderung, d.h. Informationstafeln über Flora
und Fauna, erweitern und verbessern sowie mehr Bildungsangebote schaffen. Nur
wer die Natur in ihrer Schönheit begreift kann sie auch wirksam schützen.
3. Waldbewirtschaftung – für einen naturnahen Wald:
Grundsätzlich soll die Natur in Teilen des Nationalparks unberührt sein. Jedoch
sind für den Erhalt des Wegenetzes und der Biodiversität in bestimmten Bereich
Eingriffe notwendig.
Forderung 1: Diese Eingriffe wollen wir auf ein Minimum begrenzen um möglichst
viel naturbelassenen Nationalpark zu erhalten. Eingriffe wie 2011 entlang der
Kiernitzsch, die zu großflächigen Zerstörungen geführt haben wollen wir
verhindern.
Generell wollen wir auf den Einsatz von schweren Fahrzeugen, wie Harvestern, im
Nationalpark verzichten.
Zur Erhaltung der Biodiversität wollen wir Leitbilder aufstellen um den Umgang
mit invasiven Arten wie der Wymouthskiefer zu klären und wirksam handeln zu
können.
Natur- und Landschaftsschutz begreifen wir als offene Lernprozesse, bei denen
Fehler unvermeidlich sind, auch und gerade bei den Expert*innen. Kompromisse, um
einen möglichst guten Schutz zu erreichen, sind daher ebenso unabdingbar wie ein
stetiger Austausch zwischen Expert*innen, Nationalparkverwaltung Verbänden und
Einwohner*innen. Die Potentiale des Nationalparks können nur dann ausgeschöpft
werden, wenn alle Gruppen zum Wohle der Umwelt gemeinsam miteinander arbeiten.
Forderung 2: Zusätzlich fordern wir, dass der Sachsenforst seine
Waldbewirtschaftung auf FSC- Kriterien umstellt.
Leitbild der angestrebten Wirtschaftswälder beim FSC-Siegel sind naturnahe
Waldökosysteme, die sich bezüglich Baumartenzusammensetzung, Vorrat, Dynamik und
Struktur den natürlichen Waldgesellschaften annähern.
Um das FSC-Siegel zu bekommen sind u.a. Umstellungen bei der Bürgerbeteiligung,
dem Einsatz von Pestiziden, dem Lohnniveau, dem Einbringen nichtheimischer
Baumarten, dem erweiterten Mindestabstand von Wirtschaftswegen und bei der
Ausweisung von geschützten Flächen für die natürliche Waldentwicklung
vorzunehmen.
Forderung 3: Grundsätzlich wollen wir Tiefflüge über den Nationalpark verbieten.
Dazu fordern wir die Staatsregierung auf, gegenüber der Bundesregierung darauf
hinzuwirken, dass die Lärmbelästigung durch Tiefflüge unterbunden wird und
Verstöße konsequent geahndet werden. Elf Verstöße bezüglich der Einhaltung der
zulässigen Sicherheitsmindesthöhe für Kampfflugzeuge von mindestens 150 Metern
hat die Nationalparkverwaltung seit 2010 beim Luftwaffenamt zur Anzeige
gebracht. Bereits im Jahr 1990 war in der Unterschriftensammlung »Sächsische-
Schweiz-Initiative« von ca. 50.000 Bürgern ein Verbot für kommerzielle und
touristische Tiefflüge gefordert worden. Für Militärmaschinen gelten
Sonderbestimmungen: Während zivile Motorflugzeuge eine Mindestflughöhe von 600
Metern über dem Boden einhalten müssen, beträgt die Mindestflughöhe für Kampf-
und Transportflugzeuge 300 Meter über Grund. Nur im genehmigten Ausnahmefall
darf die Flughöhe für maximal 20 Minuten auf 150 Meter unterschritten werden.
Durch den lärmbedingten Stress werden auch geschützte Tierarten bedroht. Gerade
seltene Tierarten in der Nationalparkregion wie Wanderfalke, Schwarzstorch und
Uhu reagieren sehr empfindlich auf Störungen. Wenn sie in Panik geraten, geben
sie ihr Gelege auf. Brutverluste wurden in den letzten Jahren wiederholt
beobachtet.
Änderungsanträge
- Ä1 (Volkmar Zschocke, Eingereicht)
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